Die Universität Würzburg, die Universität Bonn und das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) haben ein gemeinsames Forschungsprojekt initiiert, in dem die Weiterentwicklung der betrieblichen Ausbildung untersucht wird.
Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist die Industrie- und Handelskammer für die Region Mainfranken und betreut rund 73.000 Mitgliedsunternehmen. Mit dem Arbeitsprogramm 2023-2026 wurden die Ziele und Aufgaben der mainfränkischen IHK definiert, die aus Sicht der regionalen Wirtschaft für unseren Standort wesentlich sind. Die IHK-Arbeit orientiert sich künftig an fünf Themenfeldern mit dem Ziel, die Erwartungen der Mitglieder und Kunden an eine moderne und effiziente Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft zu erfüllen, die ihre Interessen vertritt, in Gesetzen übertragene hoheitliche Aufgaben erledigt und Service-Dienstleistungen für die Unternehmen in Mainfranken bereithält.
Die jüngste Version von Phishing-Mails, die vorgeblich aus der IHK-Organisation stammen sollen, trägt den Betreff "Industrie- und Handelskammer | Aktualisierung der Unternehmensdaten", ist mit einem IHK-Logo versehen und mit "IHK" unterschrieben.
Den Button "Überprüfen Sie jetzt Ihre Daten" sollten Sie keinesfalls anklicken!
Betrugsmaschen im ÜberblickMit unseren kostenfreien Infoveranstaltungen, Beratungen, Sprechtagen oder Webinaren stehen wir Ihnen zu allen wichtigen Themen mit Rat und Tat zur Seite.
: In seinem Urteil vom 10. April 2024 (AZ VIII ZR 161/23) hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, wie das Verhältnis von Beschaffenheitsvereinbarung und gleichzeitigem Gewährleistungsausschluss zu sehen ist.
: Die Wirtschaft in Mainfranken gehört zu den Profiteuren der europäischen Einigung und setzt sich daher einen Monat vor der Europawahl für eine starke und geeinte EU ein.
: Die DEHSt informiert zu: Übersetzungen der EU-Kommission und Berichtsplicht.
: Bei einer Veranstaltung am 7. Mai kam IHK-Präsidialmitglied Frank Hefner mit Berufsschülerinnen und Berufsschülern ins Gespräch über Europa und die europäische Wirtschaftspolitik.
: Dringlichkeit iSv § 39 BGB bei drohendem Schaden.